Gefundenes, Erlebtes, Gedanken zur gesetzlichen-, privaten Rentenversicherung
DIE RENTE - SELBSTBEDIENUNGSLADEN DER . .?
Grundsätzlich ist klarzustellen,
daß die Sozialversicherung eine unverzichtbare Notwendigkeit ist, weil viele Menschen, schuldhaft oder schuldlos, nicht dazu in der Lage sind, ihr Existenzminimum im Krankheitsfalle oder ihre Altersversorgung selbst sicherzustellen. Gäbe es die gesetzliche Sozialversicherung nicht, so gäbe es große Not. Der Staat und damit wir alle würden mit Sozialleistungen noch mehr belastet, als dies ohnehin schon der Fall ist. Ungeachtet der Tatsache der Unverzichtbarkeit der Sozialversicherung muß aber auch festgestellt werden, daß die gesetzliche Rentenversicherung aus der Sicht der Zinsberechnung, der Kapitalvermehrung und Vermögensbil- dung
für den Versicherten kein gutes-, sondern sogar ein ausgesprochen schlechtes Geschäft ist.
Das ergeben ganz eindeutig die folgenden Berechnungen. Eben weil die Einzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung von jedem als notwendige Pflicht empfunden werden, denkt kaum jemand darüber nach, was aus denselben Einzahlungen, wie sie monatlich zur Sozialversicherung geleistet werden, werden würde, wenn diese jahrzehntelang auf ein Konto einbezahlt und dort durch Zinsen vermehrt werden würden.
Zunächst zur gesetzlichen Rentenversicherung:
Der Rentenanspruch gegenüber der Rentenversicherung entsteht durch den zwangsweisen, monatlichen Beitragsabzug von z.B. 1982 18 % des Bruttolohnes oder -gehaltes. Diese 18 % werden hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt und bei jeder Lohn- und Gehaltszahlung in Abzug gebracht und an die Rentenversicherung bezahlt. In der Praxis sieht das so aus, daß in einem Arbeitsleben bei einem monatlichen Durchschnittsverdienst von DM 3.000.-- brutto, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber je DM 270.--, zusammen also DM 540.--, an die Versicherung abführen müssen. Rechnen Sie einmal nach. Jeder Berufstätige beginnt etwa mit dem 20sten Lebensjahr zu verdienen. Bis zu seinem Eintritt in das Rentenalter von 65 Jahren vergehen also 45 Berufs- und Einzahlungsjahre. In diesem Zeitraum wird monatlich (der Einfachheit halber nach unten abgerundet) der Betrag von DM 500.-- eingezahlt, DM 6.000.-- pro Jahr, mal 45 Jahren, ergibt DM 270.000.- und zwar ohne jegliche Verzinsung. Was erhält nun der Versicherte dafür wenn es so weiter geht wie bisher:
Nichts oder sehr wenig?
Er erhält vom 65sten Lebensjahr an, wenn er sich zur Ruhe setzt, eine Monatsrente von zur Zeit 1982 DM 1.400.-- oder DM 16.800.-- im Jahr. Bei einer Jahresrente von DM 16.800.-- muß er mindestens 16 Jahre lang als Rentner leben und Rente beziehen, also ca. 80 Jahre alt werden, um allein nur sein eigens eingezahltes Geld von der Versicherung zurückzuerhalten. Dieses Bild verändert sich auch nicht wesentlich, wenn der Versicherte stirbt und an seiner Stelle seine Witwe und seine noch nicht sebständigen Kinder (auf begrenzte Zeit) Rente beziehen. Die Witwenrente beträgt ja 1982 nur 60 % der Rente der Versicherten, so daß, auch wenn begrenzte Zeit zuzüglich Waisenrente bezahlt wird, in der Regel keine Mehrzahlung der Rentenversicherung vorliegt.Von dem von ihm und für ihn einbezahlten beachtlichen Betrag
von über einer Viertelmillion erhält der Versicherte bzw. seine Witwe oder Kinder, nicht eine einzige Mark an Zinsen.
Dies, obwohl sich aus den angesammelten DM 270.000.-- und aus den Zinsen und Zinseszinsen dafür, bei auch nur 8 % Zinsen in 45 Jahren, ein Kapital von über zwei Millionen Deutsche Mark
entwickelt haben müßte. Die Zinsen, die ein Versicherter bei jeder privaten Versicherung sonst in irgendeiner Form, meist bei Ablauf der Versicherung erhält, sind bei der Rentenversicherung verloren.
Sie können es drehen wie Sie wollen. Der oder die Versicherte und die Erben bekommen nur in den seltensten Fällen das eingezahlte Geld zurück, noch weniger sehen sie einen Pfennig von dem in 45 Jahren
angefallenen Zinsen.
Zum Vergleich nun die Ausrechnung,
was in nur 40 Arbeitsjahren aus den monatlich zur Sozialversicherung einbezahlten DM 500.-- hätte werden können, wenn sie bei einer Bank einbezahlt und mit durchschnittlich 8 % verzinst worden wären. Die Banken besitzen sogenannte "Kapitalwachstumstabellen", aus denen nachzulesen ist, wie sich das Wachstum des Kapitals nach Jahren und nach Höhe des Zinses in der Spanne von 4- bis 12 %, zzgl. Zinseszins, gestaltet. Rechnen wir aufgrund der Kapitalwachstumstabelle die Sache anhand des Beispieles einer jährlichen Einzahlung von DM 6.000.-- bei 8%iger Verzinsung nach. Gerechnet auf eine jährliche Einzahlung mal 40 Einzahljahren ergibt dies einen stattlichen Betrag von DM 1.678.686.--, also über
eine Million Sechshundertausend Deutsche Mark. Dieser Betrag stünde dem Versicherten zur Verfügung, wenn während nur 40 Arbeitsjahren ein Betrag von monatlich DM 500.--, bei einer Bank mit 8 % Zinsen
angelegt worden wäre. Wenn man nun den Betrag von DM 1.678.686.-- nach Ablauf der 40 Jahre wiederum mit einer Verzinsung von 8 % anlegt, um von diesen Zinsen dann wie von einer Rente zu leben, so ergäbe dies
einen Jahreszinsbetrag von DM 134.294,88 und eine monatliche Zinsrente von DM 11.191,24. Selbst nach Abzug sämtlicher Steuern könnte jeder Rentner ein sorgenfreies Alter leben.
Das Grundkapital von DM 1.678.686.-- bleibt dabei unangetastet und könnte an die Angehörigen vererbt werden, während es ja bei der Rentenversicherung nach Erlöschen des Rentensanspruchs von DM 1.400.-- monatlich dem Staat verfallen ist.
Sie sehen - Rentenanspruch aus der Sozialversicherung monatlich DM 1.400.--, gegenüber einer Zinsrente von DM 11.191,24, beides aus einer Kapitalansammlung von DM 270.000.--.
Es bleibt
nur die Hoffnung, daß die Rentenversicherung einen gewissen Schutz bei einer Großinflation darstellt. Aber auch das ist mehr als fragwürdig. Mit der Ankoppelung der Rentenhöhen an die Entwicklung der Löhne
und Gehälter soll ein Inflationsausgleich für die Renten geschaffen werden. Aber die Streichung dieser Anpassung ist längst im Gespräch. Denn man hat die Rentenbeträge beim Rennen um die Wählergunst
leichtfertig und ohne rechnerische Grundlage heraufgesetzt und den Topf, aus dem die Renten zu zahlen sind, so geleert,
dass die Zahlung der Renten, trotz monatlicher Beitragszahlung und ständiger Beitragserhöhung, eines Tages praktisch in den Sternen stehen wird. Was mit Sicherheit sicher ist, sind die Rentenzahlungen
an unsere Beamte und Politiker, die jedoch niemals Beiträge in die Rentenversicherung bezahlt haben. Je heftiger neue Schwierigkeiten dementiert werden, um so früher wird die Situation eintreten, daß nur
noch eine Grundrente bezahlt werden kann und dies trotz immer weiter steigender Rentenbeiträge.
Aber dies ist noch nicht alles:
Was macht der Staat mit den monatlichen Rentenbeiträgen
außer diese, wie ich meine pflichtwidrig, für sachfremde Leistungen zu verwenden und Rentenzahlungen zu tätigen, noch mit diesen Geldern? Was nur wenige oder kein Beitragszahler weis oder wissen darf:
Ganz einfach: Er macht das gleiche wie jeder großer Kapitalanleger, er investiert diese Rentenbeiträge in gewinnbringende Immobilien. Was er jedoch gewissentlich verschweigt um immer wieder höhere Beiträge durchsetzen zu können und dies auch noch ohne die Beitragszahler an diesem, wohl logischerweise ihrem Vermögen, sei es durch höhere Renten oder durch niedrigere Beiträge zu beteiligen. Die Schätze der Rentenversicherung liegen in ganz Deutschland verstreut. In mehr als 100 Städten finden sich schön herausgeputzte Siedlungen der Gagfah = Gemeinnützige Aktien-Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten, einer nahezu 100%igen Tocher der BfA = Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, des größten Rentenversicherungsträgers der Bundesrepublik Deutschland. Die Wohnungen entsprechen in der Regel einem mittleren- bis gehobenen Standard und kosten weit weniger als vergleichbare Wohnungen - für die Mieter ein Glücksfall. Bei der Verwaltung dieser ca. 55.000 Wohnungen heißt es in einer Broschüre sinngemäß u.A. : "Im Vordergrund stünde eine Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten." Nur, das ganze geht auf die Kosten der Beitragszahler der Rentenversicherung. Unlängst kritisierte der Rechnungshof: "Die BfA-Beteiligung (Gagfah-Wohnungen) widerspreche den Rentengesetzen, sei unterbewertet und ertragsschwach, sowie nicht ordnungsgemäß kontrolliert." Der Rechnungshof empfahl : "..... es sei am besten die Beteiligung zu veräußern und den Erlös als Rücklage für die Rentenversicherung zu verwenden." Dazu wird es jedoch wohl kaum kommen, denn ein Verkauf sei "nicht geplant". Diese Beteiligung hat die Rentenversicherung in den vergangenen 20 Jahren
hunderte von Millionen Deutscher Mark an Rentenbeiträgen gekostet.
Anstatt die Rentenkasse zu entlasten wird die Gagfah immer weiter zu einem Immobilienkonzern ausgebaut, mit Niederlassungen und Geschäftsstellen und mit rund 1.000 Mitarbeitern. Allein 1994 wurden ca. 2.000 neue Wohnungen fertiggestellt. Ein Geldmangel besteht ja durch die Beitragszahler nie. Der Rechnungshof stellte für das Unternehmen einen Wert von
zehn Milliarden Deutsche Mark
fest, dagegen taucht das Unternehmen in den Büchern der BfA nur mit einem Wert von DM 100 Millionen auf und darauf wird nur eine Minidividende von 4 % fällig, der Rest floß zum großen Teil in die Rücklagen und wie üblich in einem riesigen Wasserkopf. Weiterhin rügte der Rechnungshof : "...... die Rentenversicherung habe nicht die Aufgabe, Wohnungspolitik zu betreiben."
1. Auflage 1983, 2. erweiterte Auflage, Frühjahr 1996. Was hat sich seit 1983/1996 am Rentensystem geändert?
Heute, 16.07.04, las ich, daß die GAGFAH für 2.123 Milliarden Euro an
einem amerikanischen Investmentfond verkauft wurde. Zusätzlich über- nimt dieser Fond Schulden der GAGFAH in Höhe von rund 1.4 Milliarden Euro. Ich finde es unglaublich, nicht den Verkauf, sondern,
daß die GAGFAH die durch Rentenbeitragszahlungen finanziert wurde auch noch Schulden in Milliardenhöhe
anhäufen konnte. Was wäre denn geschehen, wenn sich kein Käufer gefunden hätte? Wer hätte denn dann die Schulden bezahlt? Wohl der Beitrags- und/oder Steuerzahler ein zweites mal. Am 08.10.04 las ich
, die GAGFAH Wohnungen wurden für 2,123 Milliarden Euro verkauft. Deshalb werde kein Kredit für die Rente Oktober, November 04 notwendig. Was aber ist mit den folgenden Monaten und Jahren? |